Baukindergeld: So funktioniert der staatliche Zuschuss zum Eigenheim


Das Baukindergeld unterstützt Familien und Alleinerziehende beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit 12.000 € pro Kind. Ausgezahlt werden 10 Jahre lang 1.200 € jährlich. Die Nachfrage in den ersten Wochen war hoch: Bis zum 31. Oktober gingen ca. 30.000 Anträge mit einem Volumen von insgesamt 600 Mio. € bei der KfW ein. Die Bundesregierung schätzt, dass die eingeplanten Ausgaben bis zum Jahr 2021 in Höhe von 2,7 Mrd. € etwa für 550.000 Familien reichen könnten. Die Einführung des Baukindergelds durchläuft dabei zwei Schritte:

  1. Seit dem 18.09.2018 ist es möglich, Baukindergeld mit einer Frist von 3 Monaten nach dem Einzug zu beantragen. Wer vor dem 18.09.2018 in die eigene Immobilie eingezogen ist, kann das Baukindergeld noch bis zum 31.12.2018 beantragen.
  2. Voraussichtlich ab März 2019 können die Antragsteller die entsprechenden Nachweise bei der KfW Bankengruppe einreichen, die für die Auszahlung des Baukindergeldes nötig sind.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Zum Zeitpunkt des Einzugs in das Wohneigentum muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt leben, für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt.
  • Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung für die gemeinsame, familiäre Nutzung.
  • Erstmaliger Erwerb bzw. Besitz von Wohneigentum (auch kein Erbe, keine Schenkung).
  • Einkommensgrenze: Bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von € 75.000 plus einem Freibetrag von € 15.000 pro Kind. Maßgebend ist das Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Hauskauf oder -bau.
  • Notariell geschlossener Kaufvertrag oder Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 (rückwirkend) und dem 31. Dezember 2020.
  • Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.

Was gilt es bei der Antragstellung zu beachten?

Der Antrag kann nach Einzug in das Wohneigentum beantragt werden (Nachweis durch Meldebescheinigung). Ab diesem Datum läuft die Frist von drei Monaten, in der der Antrag eingereicht werden muss. Im Fall des Erwerbs einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit gilt die Frist von drei Monaten nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Die Beantragung und Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Wie viel und wie lange gibt es Baukindergeld?

Die Höhe beträgt jährlich 1.200 € pro Kind und gilt für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Die staatlichen Zahlungen inkl. der zu beachtenden Einkommensgrenzen sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Anzahl minderjähriger Kinder

maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen

jährliche Förderung

maximale Gesamtförderung über 10 Jahre

1

90.000 €

1.200 €

12.000 €

2

105.000 €

2.400 €

24.000 €

3

120.000 €

3.600 €

36.000 €

4

135.000 €

4.800 €

48.000 €

5

150.000 €

6.000 €

60.000 €

Baukindergeld Plus: Das Land Bayern stockt den das Baukindergeld nochmals um 300 € pro Jahr und Kind auf. Wer also in Bayern wohnt, erhält insgesamt 1.500 € pro Jahr und Kind bzw. 15.000 € über den Zeitraum von 10 Jahren.

Wie funktioniert die Einkommensgrenze?

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen des gesamten Haushaltes, d.h. alle Einkunftsarten müssen berücksichtigt werden, wobei die Summe der Einkünfte durch z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Entlastungsbeiträge usw. deutlich verringert werden kann. Das zu versteuernde Einkommen geht aus dem Steuerbescheid hervor.

Für die Einkommensgrenze ist nicht das zu versteuernde Einkommen des letzten Jahres ausschlaggebend, sondern der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Wenn der Antrag 2018 gestellt wird, dann wird das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus 2016 und 2015 addiert und anschließend die Hälfte dieser Summe als maßgebliche Größe herangezogen.

Wie ist es mit dem Alter der Kinder?

Zur Berechnung der Förderungssumme werden lediglich die Kinder anerkannt, die bei Antragsstellung tatsächlich geboren sind und im Haushalt leben. Werden nach Antragsstellung weitere Kinder geboren, werden diese nicht berücksichtigt, d.h. das Baukindergeld wird im gesamten Förderungszeitraum nicht mehr angepasst.

Wenn ein Kind im Förderungszeitraum volljährig wird und vielleicht sogar auszieht, wirkt sich dies nicht negativ auf die Förderung aus. Die nach Antragsstellung zugesicherte Förderung sowie der zugesicherte Förderungszeitraum verlieren durch die Volljährigkeit eines Kindes also keine Gültigkeit.

Was passiert bei Änderungen der Lebensumstände?

Wird die Immobilie vorzeitig wieder verkauft oder vermietet, endet die Förderung. Die Eigentümer sind verpflichtet, dies der KfW zu melden. Wird die Immobilie allerdings wegen eines Jobwechsels verkauft und dafür eine neue gekauft, läuft die Förderung weiter.

Die Situation bei Scheidung bzw. Trennung ist nicht endgültig geklärt. Voraussichtlich muss ein Elternteil mit dem Kind weiterhin in der Immobilie bleiben, um die Zahlungen zu erhalten.

Wirkt sich das Baukindergeld auf die Finanzierung aus?

Zum Zeitpunkt der Finanzierung durch die Bank ist das Geld noch nicht vorhanden. Die Bank hat auch keine Garantie, dass es später für die Immobilienfinanzierung verwendet wird. Das Baukindergeld kann somit nicht als Eigenkapital dienen und verhilft daher wahrscheinlich auch nicht zu besseren Konditionen bei der Aufnahme des Immobiliendarlehens. Das Geld vom Staat verschafft aber zusätzlichen finanziellen Spielraum und soll gerade Familien und Alleinerziehende mit niedrigen und mittleren Einkommen auf dem Weg ins Eigenheim unterstützen.

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